Reicht die Meldung von Artikeländerungen/-neuanlagen an DATACARE oder muss ich diese auch dem Österreichischen Apotheker-Verlag melden?
Bei dieser Frage ist zu unterscheiden, ob das Produkt in einem der Warenverzeichnisse des Österreichischen Apotheker-Verlags (I, II oder III) gelistet ist oder nicht.
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Das Produkt ist in einem der Warenverzeichnisse gelistet: Es muss auf jeden Fall eine Meldung an den Österreichischen Apotheker-Verlag durchgeführt werden. Alle Daten in den Warenverzeichnissen (Druckwerken) - z.B. Preise - müssen aus rechtlichen Gründen durch eine direkte Meldung vom Lieferanten/Hersteller abgesichert sein.
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Das Produkt befindet sich in keinem der Warenverzeichnisse: Es reicht eine Meldung an DATACARE - dem Österreichischen Apotheker-Verlag werden täglich (Werktage) alle Änderungsmeldungen von DATACARE übermittelt.