Pharmazentralnummer - reicht die Meldung bei datacare oder muss ich den Apoverlag auch informieren

Reicht die Meldung von Artikeländerungen/-neuanlagen an DATACARE oder muss ich diese auch dem Österreichischen Apotheker-Verlag melden?

 

Bei dieser Frage ist zu unterscheiden, ob das Produkt in einem der Warenverzeichnisse des Österreichischen Apotheker-Verlags (I, II oder III) gelistet ist oder nicht.
 
Das Produkt ist in einem der Warenverzeichnisse gelistet:
Es muss auf jeden Fall eine Meldung an den Österreichischen Apotheker-Verlag durchgeführt werden. Alle Daten in den Warenverzeichnissen (Druckwerken) - z.B. Preise - müssen aus rechtlichen Gründen durch eine direkte Meldung vom Lieferanten/Hersteller abgesichert sein.
 
Das Produkt befindet sich in keinem der Warenverzeichnisse:
Es reicht eine Meldung an DATACARE - dem Österreichischen Apotheker-Verlag werden täglich (Werktage) alle Änderungsmeldungen von DATACARE übermittelt.

 

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