Reicht die Meldung von Artikeländerungen/-neuanlagen an den Apoverlag oder muss ich diese auch der datacare melden
An sich reicht die Meldung an den Österreichischen Apotheker-Verlag, da dieser die Daten vor der monatlichen Erstellung der Warenverzeichnisse an DATACARE weitergibt.Wir empfehlen jedoch, die Daten aus folgenden Gründen auch an DATACARE zu übermitteln:
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Sie erreichen dadurch eine längere Vorlaufzeit (in Bezug auf die monatliche Veröffentlichung der Daten), in der DATACARE durch das vorhandene Know How, den direkten Zugriff auf die logistischen Gegebenheiten im Pharmagroßhandel und die umfangreichen Daten in der zentralen Datenbank eventuelle Probleme zeitgerecht erkennen kann, wie z.B.
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die Vermeidung der Falschvergabe von Pharmazentralnummern (Abweichung von bereits reservierten Nummern),
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das Erkennen, ob bei Produktänderungen (Design, Name, Inhalt usw.) aus logistischen Gründen die Vergabe einer neuen Pharmazentralnummer nötig wäre,
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usw.
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DATACARE kann erkennen, ob auch Produkte betroffen sind, die nicht in einem der Warenverzeichnisse gelistet sind (z.B. Preisänderungen bei homöopathischen Produkten) und zeitgerecht die entsprechenden Änderungen vorbereiten.