Pharmazentralnummer – Beibehaltung bei Änderung der Stammdaten?

Die Pharmazentralnummer für Arzneimittel muss eine eindeutige Produktidentifizierung gewährleisten. Daher ist eine Weiterverwendung bei Änderung von Merkmalen nur sehr eingeschränkt möglich:

Eine neue PZN muss jedenfalls bei Änderung von

-          Zulassungsnummer

-          Packungsinhalt oder Darreichungsform

-          Wirkstoffstärke

-          Artikelbezeichnung

beantragt werden.

Bei Änderung des Zulassungsinhabers/Herstellers kann die PZN weitergeführt werden, wenn der bisherige Zulassungsinhaber/Hersteller dem nachweislich zustimmt.

Bei Pharmazentralnummern für Nicht-Arzneimittel muss der Einzelfall betrachtet werden.

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