Die Pharmazentralnummer für Arzneimittel muss eine eindeutige Produktidentifizierung gewährleisten. Daher ist eine Weiterverwendung bei Änderung von Merkmalen nur sehr eingeschränkt möglich:
Eine neue PZN muss jedenfalls bei Änderung von
- Zulassungsnummer
- Packungsinhalt oder Darreichungsform
- Wirkstoffstärke
- Artikelbezeichnung
beantragt werden.
Bei Änderung des Zulassungsinhabers/Herstellers kann die PZN weitergeführt werden, wenn der bisherige Zulassungsinhaber/Hersteller dem nachweislich zustimmt.
Bei Pharmazentralnummern für Nicht-Arzneimittel muss der Einzelfall betrachtet werden.