Pharmazentralnummer - welche Termine muss ich beachten bei Meldung/Neuanlage

Welche terminlichen Gegebenheiten muss ich bei der Meldung von Artikeländerungen/-neuanlagen beachten?

 

  Um eine zeitgerechte Verbreitung Ihrer Daten bis hin zu den EDV-Systemen des Einzelhandels (Apotheken usw.) zu gewährleisten ist es nötig, Meldungen entsprechend früh durchzuführen.
 
Das Datenservice für den Einzelhandel bzw. die Auflage der Warenverzeichnisse des Österreichischen Apotheker-Verlags erfolgt monatlich mit entsprechender Vorlaufzeit, d.h. Meldungen können ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr in das Datenservice bzw. Druckwerk aufgenommen werden.
Folgende Termine sind zu beachten:
- Der Österreichische Apotheker-Verlag veröffentlicht einen monatlich wechselnden Redaktionsschluss (ca. 5. bis 10. des Monats abhängig von der Lage der Wochenenden und Feiertage). Alle Meldungen nach diesem Zeitpunkt können nicht mehr in das Datenservice / Warenverzeichnis zum nächsten Monatsersten aufgenommen werden.
- Für das monatliche Datenservice von DATACARE an den Einzelhandel können noch Meldungen berücksichtigt werden, die bis ca. 1½ Wochen vor dem Monatsende bei DATACARE einlangen.
 
Für die beim Pharmagroßhandel geführten Daten gibt es keine terminlichen Einschränkungen, da die Datenweitergabe durch DATACARE täglich erfolgt.
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