Strichcodierung - Wie erfolgt die Vergabe des Strichcodes für Arzneimittel?

 

Die Vergabe der Strichcodes für Arzneimittel ('PZN-EAN-Code') erfolgt durch die ARGE Pharma mit Sitz im Fachverband der chemischen Industrie Österreichs (FCIO) der Wirtschaftskammern Österreichs (WKO). Vorausgesetzt Sie sind Mitglied bei GS1 Austria und der ARGE Pharma und Sie wollen ein Arzneimittel laut Arzneimittelgesetz mit einem Strichcode auszeichnen, können Sie bereits frühzeitig einen PZN-EAN-Code samt zugehöriger Pharmazentralnummer bei der ARGE Pharma anfordern und diesen Strichcode auf Ihren Packungen aufdrucken, bevor die tatsächliche Markteinführung des Produkts erfolgt. Zur Verwendung von Pharmazentralnummern in Strich- und 2D-Matrix siehe auch AMVO-Codierregeln.

Achtung: Wenn Sie bereits - wie im oben beschrieben Fall - vorab eine Pharmazentralnummer für Ihr Produkt bekommen haben, führen Sie diese bei den späteren Meldungen betreffend Neueinschaltung (z.B. an den Österreichischen Apotheker-Verlag) immer beim Produkt an, um eine eventuelle Neuvergabe einer von der ursprünglichen Nummer abweichenden Pharmazentralnummer zu vermeiden.

 
 
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