Strichcodierung - Ich möchte ein bereits international am Markt befindliches Produkt auch in Österreich anbieten. Brauche ich eine spezielle Strichcode-Auszeichnung?

 

Hier ist zu unterscheiden, ob es sich bei dem Produkt um ein in Österreich registrierungspflichtiges Arzneimittel handelt oder nicht.

Arzneimittel:
Als Strichcode für Arzneimittel wird in Österreich der sog. 'PZN-EAN-Code' verwendet (GTIN-13 beginnend mit '908888' - siehe die entsprechende Beschreibung weiter oben). Die Verwendung dieses Codes ist Marktstandard, es gibt jedoch keine gesetzliche Vorschrift zur Verwendung dieses Codes, wie z.B. in Deutschland die Angabe der Pharmazentralnummer.

Kein Arzneimittel:
Für in Österreich nicht dem Arzneimittelbereich zugeordnete Produkte (z.B. Nahrungsergänzungsmittel usw.) besteht keine Notwendigkeit, einen speziellen Code auf der Packung aufzubringen. Falls das Produkt bereits einen gängigen Strichcode trägt (z.B. EAN-13), kann dieser in Österreich problemlos verwendet werden. Es gibt in Österreich keine Vorschrift wie in Deutschland, die Pharmazentralnummer (PZN-Code) auf das Produkt aufzubringen. Produkte, die außer dem deutschen PZN-Code keinen Code aufgebracht haben, können ebenfalls in Österreich ohne Probleme gehandhabt werden (Codelesung in Apotheken usw.). Bitte generieren Sie auf keinen Fall einen PZN-Code nach deutschem Muster, in dem die österreichische Pharmazentralnummer verschlüsselt ist - dies kann zu großen Problemen (Verwechslung von Produkten) führen.

 
 
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